Das Handwerk informiert

Das Handwerk informiert

Die Handwerkszeitung, aktuell wie die Zeitung von vorgestern

Die Handwerkszeitung ist das offizielle Organ des deutschen Handwerks, dem 23 Handwerkskammern angeschlossen sind.

In der aktuellen Handwerkszeitung ist ein Artikel mit dem Titel „NiSV im Kosmetikhandwerk: Zwischen Skandal und Segen“ erschienen. Es werden Meinungen veröffentlicht, Klagen und Zustimmung zur NiSV halten sich die Waage.

Wir vermissen klare Handlungsanweisungen einer Organisation, der mindestens 55.000 Betriebe angehören. Wo ist der Hinweis, dass es gerade einen neuen NiSV-Referentenentwurf gibt, der den Betrieben und Anwendern die letzte Chance bietet, die gesetzlich vorgeschriebene Fachkunde unbürokratisch bis spätestens Ende 2023 zu erwerben?

Bleibt zu hoffen, dass sich die Betroffenen anderweitig informieren und die richtigen Schlüsse ziehen.

1 Gedanke zu „Das Handwerk informiert“

  1. Mit großer Verwunderung habe ich soeben den Artikel „NiSV im Kosmetikhandwerk: Zwischen Skandal und Segen“ in der Deutschen Handwerkszeitung gelesen!
    Ausgerechnet in der Zeitung der HWK, die ihre Pflicht gegenüber dem Kosmetiker/innen in Sachen NiSV definitiv völlig vernachlässigt hat.
    Ich treffe immer noch auf viele Kolleg/innen, die keinerlei Informationen über diese Prüfungsverpflichtung haben, obwohl sie zahlende Mitglieder der HWK sind.
    Wir haben von keiner offiziellen Stelle irgendeine Information erhalten. Die Informationsquellen der Kolleg/innen waren Kolleg/innen, Facebook und Verbände.
    Das Chaos durch und mit der NiSV war vorprogrammiert. Eine Fortbildung wurde zur Pflicht in einem Bereich, in dem es keine Pflichtausbildung gibt.
    Kein Wunder, dass das Chaos perfekt ist – man kann sich quasi aussuchen, ob man eine 3-tägige oder gar 3-jährige Ausbildung bei einem privaten Bildungsträger oder in der Berufsschule machen möchte. Staatlich anerkannt und HWK- oder Meisterprüfung. Der Beruf ist nicht geschützt, es gibt keine standardisierte Ausbildung und keinen Meisterzwang.
    In vielen anderen Ländern ist die Prüfung für Elektrokosmetik schon lange bekannt. Ich habe diese Prüfung bereits 1984 abgelegt.

    Als Ausbilder möchte ich besonders auf folgende Missstände hinweisen:
    – Der erste Fehler der NiSV ist, dass Ultraschall und Magnetfelder keine nichtionisierende Strahlung emittierten. Möglicherweise hat der Gesetzgeber auch die NiSV als Synonym für gefahrengeneigte Anlagen gesehen. Damit wären dann Kryolipolyse nicht gefährlich und können von Kosmetikerinnen ohne Schulung eingesetzt werden. Das gleiche gilt für den PlasmaPen, der lt. BMUV eine Wärmebehandlung darstellt und somit nicht unter die NiSV fällt.
    – Die Aufteilung der Lerneinheiten zwischen Präsenzveranstaltungen und E-Learning scheint willkürlich, zumindest aber unüberlegt zu sein. Gerade bei den physikalischen Grundlagen werden die Kolleg/innen allein gelassen, obwohl gerade das erklärungsbedürftig ist.
    – Für die Facharztaufsicht gibt es keine fundierte Begründung, sie ist m.E. ungerechtfertigt.
    – Die Module sind falsch definiert. Z.B. Gleichstrom fällt unter Niederfrequenz, im Gegenzug wird Iontophorese gar nicht erwähnt.
    – Die Bestimmung über die Voraussetzung zum Abschluss der einzelnen Module ist nicht ausreichend durchdacht – Ausbilder C-Lizenz für Kosmetikerinnen, die Geräte im Niederfrequenzbereich anwenden?
    – Der Unterricht kann von ungeschulten Personen ohne fachliche Ausbildung, pädagogische Ausbildung, Unterrichtserfahrung oder Erfahrung mit den Geräten durchgeführt werden, hier gibt es keine konkrete Festlegung der Kompetenzen/es müssen „nur“ die Inhalte vermittelt werden können.
    – Diese Weiterbildungsmaßnahme sollte umbenannt und auch erweitert werden, denn es fehlen noch viele Geräte, die erklärungsbedürftig sind!
    – Ob diese Weiterbildung unbedingt Bestandteil einer Meisterausbildung sein muss, kann diskutiert werden, wäre aber als Wahlmodul neben z.B. „Naturkosmetik“ oder „Dekorative Kosmetik“ auf jeden Fall eine Alternative.
    Aber halt! Die nächste Änderungsverordnung der NiSV steht vor der Tür. Einige Punkte, die bereits bei der ersten Ausgabe 2018 von den Verbänden gefordert wurden, sollen in der dritten Ausgabe überarbeitet werden.
    Wieder einmal wird eine Chance vertan, die NiSV-Ausbildung und -Prüfung zu harmonisieren. Das Lehrmaterial wurde von keiner zentralen Stelle auf seine Brauchbarkeit geprüft. Die Prüfungen sind willkürlich. Mal gibt es Punktabzug für falsche Fragen, mal werden Multiple-Choice-Fragen so gestellt, dass fast jede Antwort richtig ist. Und wer unsere Branche mit dem ganzen Schlamassel allein lässt, man muss nicht lange raten – das sind die, die die Zwangsgebühren von den Kosmetikerinnen eintreiben. Warum man es beim Autoführerschein geschafft hat, eine bundeseinheitliche Qualifikation zu schaffen und beim Geräteführerschein nicht, bleibt mir ein Rätsel.

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